Anfragen
Jedes Gemeinderatsmitglied darf Anfragen an den Bürgermeister bzw. Gemeindevorstand richten. Diese werden im Gemeinderat öffentlich beantwortet.
Hier soll die erste Anfrage samt Antwort hinein
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Jedes Gemeinderatsmitglied darf Anfragen an den Bürgermeister bzw. Gemeindevorstand richten. Diese werden im Gemeinderat öffentlich beantwortet.
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